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Meine privaten Fanaufnahmen wurden von der DFL gelöscht. Was kann ich dagegen tun?

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Vor ziemlich genau einer Woche war die Aufregung groß als Mathias Brühl, Fortunafan mit Leib und Seele sowie Gründer und Betreiber von Fortuna-Videos.de, bekannt gab, dass die DFL fast all seine Videos bei Youtube hat sperren lassen. Wir möchten die Geschehnisse als eine Art Präzedenzfall betrachten und eventuell zukünftig Betroffene über ihre Rechte aufklären.

Ist das das Ende von Fan-Videos und damit von Fortuna-Videos.de??? In beiden gelöschten Videos (sowohl vom Heimspiel gegen Hamburg als auch vom Relegationsspiel in Berlin) war nicht eine Sekunde Spielszenen zu sehen!!

Die spannende Frage lautet also: Hat die DFL tatsächlich die Rechte an Fan-Aufnahmen oder wird gezielt gegen Videos vorgegangen, in denen brennende Bengalen zu sehen sind, die die Vermarktung des Hochglanz-Produktes “Bundesliga” erschweren??

Ich möchte am liebsten nur noch kotzen!

Diese Worte waren am Abend des 26. Novembers auf der Facebookseite von Fortuna-Videos.de zu lesen. Auf über 40 Videos hatte Mathias keinen Zugriff mehr, sondern bekam lediglich folgende Meldung:

Dear Member:
This is to notify you that we have removed or disabled access to the following material as a result of a third-party notification by DFL Deutsche Fussball claiming that this material is infringing.

Der Beweis dafür, dass die Videos eindeutig auf Verlangen der DFL gelöscht wurden.  Kurze Zeit später hieß es dann auf Fortuna-Videos.de sogar „R.I.P. fortuna-videos.de!“:

[…]Bis auf elf Videos wurde von der DFL die Löschung aller Videos beantragt. Darunter auch der Trailer zu NIE MEHR OBERLIGA, ausschließlich mit Aufnahmen aus einer Zeit (2002-2004), in der die DFL in Bezug auf Fortuna an gar nichts die Rechte besaß. Auch der Trailer der Aufstieg 2009 DVD wurde gesperrt. Dabei haben wir damals sogar Geld an den Vermarkter (SportA) bezahlt, damit wir auf der DVD 45 Sekunden Spielszenen vom 5:5 in Braunschweig zeigen durften. Auch in allen übrigen gelöschten Videos waren in der Regel keine Spielszenen zu sehen.

Im Moment bin ich einfach nur leer. Das ganze Fußball-Business ist nur noch zum Kotzen!

Im Fortuna-Fanforum und auf der Facebookseite von Fortuna-Videos.de hatten diese Statements, sowie die Tatsache dass die DFL ihre Grenzen scheinbar schon wieder maßlos überschritten hatte, eine Welle von Wut und Entrüstung zur Folge. Was für Außenstehende vielleicht etwas übertrieben wirken mag, ist bei näherer Betrachtung aber nur all zu verständlich. Fortuna-Videos.de ist in den vergangenen zehn Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der Düsseldorfer Fanszene geworden. Nicht nur durch qualitativ hochwertige Videos, die sich deutlich von den üblichen 08/15 Handyfilmereien abheben. Sondern auch durch die Veröffentlichung von bisher sechs DVDs, die jeweils große Fortuna-Momente der letzten zehn Jahre dokumentieren und von keinem Verband der Welt mehr gesperrt werden können, wenn sie erstmal im heimischen DVD-Regal stehen.

Als erfreuliche Folge der großen Aufregung thematisierten bereits einen Tag nach der Sperrung mehrere Lokalzeitungen in ihren Onlineausgaben, dass die DFL scheinbar unberechtigt private Fanaufnahmen bei Youtube hat sperren lassen. Auch wir hakten telefonisch bei der DFL-Pressestelle nach. Ergebnis: Die DFL war überrascht ob des großen Medieninteresses, wusste nichts von den Sperrungen und versprach, sich im Laufe des Tages intensiv mit der Ursachenfindung zu beschäftigen.

Mathias Brühl, der sich selbst zwar nicht mit der DFL, dafür aber mit Anwälten und Journalisten in Verbindung gesetzt hat, wurde noch am selben Tag von der DFL persönlich angerufen. Man entschuldigte sich bei ihm nicht nur für die Löschung der Videos, die wohl versehentlich von einem externen Dienstleister vorgenommen wurden, sondern sicherte ihm auch zu, dass er weiterhin Fanaufnahmen machen und veröffentlichen darf.

So weit, so gut. Die Meldung verbreitete sich noch vor dem Auswärtsspiel in Dortmund wie ein Lauffeuer und nicht nur bei Mathias selbst, sondern auch bei vielen Fans und Fanfilmern anderer Vereine, machte sich Erleichterung breit. Sah es kurzzeitig so aus als ob man an einer weiteren Front gegen die DFL kämpfen müsse, hatte sich das Thema glücklicherweise innerhalb kürzester Zeit erledigt.

Trotzdem scheint die Löschung der Fortuna-Videos kein Einzelfall gewesen zu sein. Im Zuge der Recherchen tauchten ähnliche Fälle von gelöschten Videos bereits aus den Jahren 2006 und 2007 auf. Außerdem wurde Mathias von Fanfilmern anderer Vereine kontaktiert, deren Videos ebenfalls von der DFL gelöscht wurden. Man kann davon ausgehen – und das belegen ja auch die oben verlinkten Forumseinträge – dass sich andere betroffene Personen in solchen Fällen weniger gut zu helfen wissen als Mathias. Im Gegenteil: Viele werden von der Löschung oder Sperrung der Videos vermutlich eher eingeschüchtert und sehen alleine deshalb schon davon ab sich dagegen zu wehren, weil sie Angst vor einer Geldstrafe oder sonstigen Maßnahmen seitens der DFL haben.

Das ist aber gar nicht nötig, denn wer das Stadion mit einer ganz normalen Eintrittskarte besucht, der ist auch dazu berechtigt Aufnahmen von den Rängen zu machen und sie zu veröffentlichen. Anders sieht es erst dann aus, wenn man eine Akkreditierung vom Verein erhält und die Aufnahmen aus dem Innenraum macht, oder die veröffentlichten Aufnahmen auch Spielszenen enthalten. Deshalb sollte man auf eine Sperrung seiner Aufnahmen einfach mit einem Widerspruch bei Youtube reagieren. In den meisten Fällen reich dies aus, um Youtube dazu zu bewegen das Video wieder freizuschalten.

Wenn man sich den Verlauf der Geschichte im Nachhinein anschaut, dann wirkt das Vorgehen der DFL und deren Dienstleister doch ziemlich konfus. Beinahe so, als wisse man dort selbst nicht so genau welche Rechte man im Bezug auf die Videos besitzt. Aber Youtube ist ja kein Gerichtssaal, deshalb kann man es ja einfach mal versuchen, dachte man sich scheinbar. Wenn man im Unrecht ist, dann wird das Video halt schlimmstenfalls wieder freigeschaltet. Pech für die DFL, dass dieses Vorgehen nun publik geworden ist. Höchste Zeit also, mal etwas genauer auf die urheberrechtliche Situation bei Fanaufnahmen zu schauen. Rechtsanwalt Ignacio Ordejon hat dies getan und für uns (und alle zukünftigen Betroffenen) eine Art Fußballvideo-FAQ erstellt.

Auf welches Recht beruft sich die DFL eigentlich, wenn sie die Löschung von Stadienaufnahmen verlangt?

In Deutschland gibt es kein eigenes Leistungsschutzrecht des Sportveranstalters. Es gibt also keine rechtliche Grundlage, die es dem Veranstalter (das kann der Verein sein) direkt ermöglicht, die Verwertung von Sportveranstaltungen zu schützen.

Deshalb haben sich in den vergangenen Jahren Methoden herauskristallisiert, die es den Veranstaltern ermöglichen sollen, die Verwertung ihrer Investitionen ausschließlich wahrzunehmen. Mit sehr gemischtem Erfolg wurden hierzu das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, Eigentumsrecht, Besitzrecht und das Deliktsrecht herangezogen.

Dabei ist relativ einfach nachzuvollziehen, dass der Urheber des Sendesignals, mit dem die lizensierten Fernsehsender bestückt werden (das sogenannte „Basissignal“) auch urheberrechtlich davor geschützt ist, dass ein nicht lizensierter Dritter seine Sendung „übernimmt“. Da im Bereich der Bundesliga und 2. Liga in der Regel die DFL-Tochter „Sportcast GmbH“ die Herstellung des Basissignals übernimmt, ist die DFL über die Sportcast GmbH auch direkt anspruchsberechtigt.

Viel komplizierter ist es dagegen zu verstehen, warum selbstgedrehte Videos nicht zulässig sein sollen. Hier behilft sich die Rechtsprechung in der Zwischenzeit des „Hausrechts“. Der Veranstalter, als Inhaber des Hausrechts, darf selber entscheiden, wer sein Stadion betritt und was er dort tun darf. Diese Bedingungen legt er etwa in der Stadionordnung und den Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (ATGB) nieder. Dort steht in der Regel auch, dass der Zuschauer ohne die Zustimmung des Vereins keine Bild- und Tonaufnahmen machen und diese etwa über das Internet verbreiten darf.

Was passiert, wenn ein Zuschauer gegen diese Verpflichtung verstößt?

Dann verhält er sich vertragswidrig oder/und verstößt gegen die Stadionordnung. Die Folge können die dort genannten Sanktionen sein (Vertragsstrafen oder sogar Stadionverbote). Allerdings trifft diese Folge nur diejenigen, die tatsächlich selbst „Täter“ dieser Verletzungshandlungen waren.

Welche „Rechte“ tritt denn dann überhaupt der Veranstalter (Verein) an die DFL ab?

Erst einmal gar keine. Gerade wenn es um das Hausrecht geht, wird deutlich, dass der Veranstalter der DFL nicht etwa ein exklusives Recht einräumt, Aufnahmen zu verwerten, sondern vielmehr lediglich die Einwilligung erteilt, im Bereich seines Hausrechts Aufnahmen zu erstellen (und zu verwerten). Insofern wird der DFL auch nur höchstens die Berechtigung eingeräumt, Verletzungen des eigenen Hausrechts für den Veranstalter zu verfolgen.

Heißt das, dass die Verbreitung von Amateurvideoaufnahmen von Fußballspielen zulässig ist?

Solange das Hausrecht nicht verletzt wird, wohl ja. Der BGH hatte in dem berühmten Urteil „hartplatzhelden.de“ über den Fall eines Portals zu entschieden, auf das Nutzer Videos von Amateurspielen hochladen konnten. Der Württembergische Fußballverband sah hierin eine Verletzung seiner (Verwertungs-) Rechte, die ihm von seinen Mitgliedern „abgetreten“ worden waren. Der BGH entschied in diesem Falle, dass ein Filmverbot im Rahmen des Hausrechts nicht wirksam ausgesprochen (oder auch vertraglich vereinbart) worden sei, weshalb das Hausrecht als Rechtsgrundlage für ein Verbot ausschied.

Dies dürfte im Bereich des Profifußballs natürlich grundsätzlich anders sein. Ohne Zweifel dürften hier Stadionordnungen und ATGB in allen Fällen klare Filmverbote aussprechen.

Ob darüber hinaus gerade im Bereich des Profifußballs noch spezielle Leistungsschutzrechte aus den wettbewerbsrechtlichen Regelungen bestehen, ist hoch strittig und bisher noch nicht verbindlich entschieden worden.

Darf ich dann auch nicht die Fanblöcke filmen, ohne dass ich das Spielgeschehen aufnehme?

Im Rahmen der ATGB findet sich häufig die Regelung, dass es den Zuschauern nicht gestattet sei, „Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen“.

Hier stellt sich die Gretchenfrage, ob die Fans als solche oder deren Choreografien Teil der „Veranstaltung“ sind. Wahrscheinlich ist das aber nicht der Fall. Der Veranstalter wird die Veranstaltung unabhängig davon durchführen, ob Zuschauer vorhanden sind oder nicht. Dafür spricht auch, dass Fußballspiele zum Beispiel auch als „Geisterspiele“ durchgeführt werden. Der Zuschauer selbst ist somit gerade nicht Teil der Veranstaltung, auch wenn sein Beitrag im „Gesamtpaket Fußball“ nicht gering sein dürfte. Letztlich ist er aber nur „Besucher“ der Veranstaltung und nicht ihr Bestandteil. Wenn ich also den Fanblock aufnehme, nehme ich keine „Veranstaltung“ auf. Es mag natürlich gut sein, dass das die DFL ganz anders sieht.

Bitte beachtet, dass tatsächlich jeder Fall anders ist und die Rechtslage noch immer ziemlich unklar. Eine exakte Handlungsanleitung oder Empfehlung kann es somit also nicht geben.

In vielen Fällen wird es erforderlich sein, einen Anwalt einzuschalten, um sich gegen die vielleicht ungerechtfertigten Ansprüche zu wehren. Im Voraus kann es aber auch erst einmal sinnvoll sein, in solchen Löschungsfällen direkt mit der DFL Kontakt aufzunehmen, da letztlich ein Dienstleister die Löschungen beantragt und die DFL daher in der Regel nichts davon weiß. In Zweifelsfällen wird der Löschungsantrag daher möglicherweise zurückgezogen, sobald sich der Verband mit der Sache beschäftigt. Vielleicht reicht es dazu auch schon, den Verband zu bitten, mitzuteilen, was die genaue Rechtsgrundlage für den Löschungsantrag ist. Die Antwort darauf kann nur spannend sein.


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